2010 hat die Stadt Rapperswil-Jona ein Konzept für die hindernisfreie Ausgestaltung der Bushaltestellen gem. Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) auf dem Stadtgebiet erarbeitet, mit den damals gültigen Anforderungen für eine Kantenhöhe von 16 cm. Dieses ist in der Zwischenzeit fast vollständig umgesetzt. Seit dem Konzept von 2010 haben sich jedoch die Bedingungen, was als hindernisfrei gilt, verschärft: Aktuell sind Kantenhöhen von 22 cm gefordert, damit der autonome Einstieg für Personen im Rollstuhl gewährleistet ist. Viele in den letzten Jahren angepasste Bushaltestellen genügen deshalb den aktuellen Anforderungen nicht mehr.
Kontextplan wurde von der Stadt Rapperswil-Jona damit beauftragt, ein aktualisiertes Konzept für die Anpassung der Bushaltestellen in Übereinstimmung mit den Anforderungen des BehiG auszuarbeiten. In diesem Konzept werden der Handlungsbedarf sowie die Handlungsmöglichkeiten bezüglich der neu geforderten 22 cm hohen Haltekanten aufgezeigt. Für 84 von gesamthaft 124 Haltekanten besteht im Rahmen des Konzepts Handlungsbedarf. Für diese wurde unter Berücksichtigung der Zu- und Wegfahrt aufgezeichnet, ob, wo und wie diese BehiG-konform ausgestaltet werden können. Bei 66 Haltekanten ist zumindest eine Teilerhöhung auf 22 cm möglich, z. T. mit Verschieben der Haltekante. Die meisten verbleibenden Haltekanten können auf 16 cm erhöht werden. Bei vier Haltekanten ist ein BehiG-gerechter Umbau jedoch nur mit grossen Eingriffen möglich.
Da die Ressourcen der Stadt nicht ausreichen, um kurzfristig alle Haltekanten mit Handlungsbedarf zu sanieren, wurde im Rahmen des vorliegenden Berichts eine Priorisierung bzw. Klassierung der Haltekanten als Basis für die Umsetzung von Massnahmen vorgenommen.