LuzernSüd stellt ein dynamisches, überkommunales Entwicklungsgebiet im Raum Luzern / Kriens / Horw dar. Um die Kohärenz zwischen den einzelnen Planungen und Projekten zu gewährleisten, haben die drei Gemeinden in enger Zusammenarbeit und gemeinsam mit dem Gemeindeverband LuzernPlus ein Entwicklungskonzept erarbeitet.

Der Verkehr spielt bei der gesamten Entwicklung von LuzernSüd eine Schlüsselrolle. Das Verkehrsnetz ist ausgelastet. Der MIV dominiert, teil­weise staut sich der Verkehr in den Spitzenstunden und beeinträchtigt den ÖV sowie Fuss- und Veloverkehr. Im Rahmen der Verdichtung und Weiterent­wicklung des Gebiets LuzernSüd ist ein neuer Umgang mit der Mobilität unumgänglich. Der ÖV und der Fuss- und Veloverkehr müssen einen deutlich höheren Anteil der Mobilitätsnachfrage abdecken. Dies soll mit der konse­quenten Umsetzung der 4 V-Strategie („Verkehr vermeiden – verlagern – verträglich gestalten – vernetzen“) mit griffigen Massnahmen und einem kontinuierlichen Monitoring & Controlling erreicht werden. Das daraus resultierende Gesamtverkehrskonzept – das Grundkonzept Verkehr – wurde im Frühling 2016 von allen Exekutiven verabschiedet und von den Parlamen­ten zustimmend zur Kenntnis genommen. Es bildet nun die Grundlage für künftige Arealentwicklungen hinsichtlich deren Mobilität und Verkehrser­zeugung, aber auch für Planungen im Verkehr und öffentlichen Raum.

Die Inhalte des Grundkonzeptes wurden ins Regelwerk LuzernSüd, bestehend aus einem regionalen Teilrichtplan gemäss § 8 PBG und einem regionalen Konzept gemäss § 10 PBV, überführt. Dieses wurde von den zuständigen Behörden verabschiedet und damit behördenverbindlich festgesetzt. Im regionalen Richtplan wurden u.a. die Netze für den Fuss- und Veloverkehr und die jeweils zu behebenden Netzlücken und Schwachstellen definiert (Richtplantext und -karte). Auf Ebene des regionalen Konzeptes wurden Vorgaben zur Erarbeitung und Umsetzung von Standards für Fuss- und Veloverkehr sowie zu Veloabstellplätzen festgesetzt.

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