Für die Gestaltung der Fuss- und Veloverkehrsinfrastruktur im Kanton Luzern wurde bislang auf die gesamtschweizerisch gültigen VSS-Normen und die Standards des kantonalen Radroutenkonzepts 1994 zurückgegriffen, wobei Letzteres nicht mehr in allen Belangen den heutigen Anforderungen entspricht. Seit Januar 2023 ist das Bundesgesetz über Velowege (Veloweggesetz (VWG)) in Kraft. Der Kanton Luzern nimmt dieses zum Anlass, die Grundsätze daraus in Form von Standards zu konkretisieren. Zudem sollen im gleichen Rahmen auch Standards für den Fussverkehr entwickelt werden.

Kontextplan wurde damit beauftrag spezifische, auf den Kanton Luzern zugeschnittene, Standards für den Fuss- und Veloverkehr zu erarbeiten, welche die künftigen Ansprüche an Dimensionierung, Gestaltung und Klimafreundlichkeit berücksichtigen. Sie basieren auf den VSS-Normen, den bisher existierenden internen Vorgaben und auf aktuellen und erprobten Beispielen aus anderen Schweizer Städten resp. Kantonen. Die einzelnen Elemente (Massnahmen) wurden in Form von Texten und Grafiken dargestellt.

Weiter wurde gemäss der Klima- und Energiepolitik des Kantons der Aspekt Klima berücksichtigt. Einerseits bei den einzelnen Elementen (Massnahmen) und andererseits in Form eines spezifischen Klimaquerschnitts, der aufzeigt, welche Massnahmen im Strassenraum umgesetzt werden können.

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