Der Bund hat am 1. Juli 2008 das Geoinformationsgesetz (GeoIG, SR 510.62) in Kraft gesetzt. Dazu sind verschiedene Ausführungsbestimmungen auf kantonaler Stufe erforderlich. Im Zentrum des Regelungsbedarfs stehen die Zuständigkeiten von Kanton und Einwohnergemeinden bzgl. Verwaltung und Abgabe der sogenannten Geobasisdaten.
Zu diesem Zweck wurde im Rahmen des Projektes ein neuer Rechtserlass erarbeitet: das Geoinformationsgesetz (GeoIG) des Kantons Solothurn.
Die Firma KONTEXTPLAN wurde mit der Unterstützung der Projektleitung beauftragt. Diese umfasst:
Tätigkeit
Projektmanagement, Prozessmoderation
Zeitraum
2011– 2012
Auftraggeber
Bau- und Justizdept. Kt. Solothurn
Referenzperson
Bernardo Albisetti,
Departementssekretär, Projektleiter GeoIG