Raum und Nutzung
Planungsrecht, Planungsinstrumente
Im Unterschied zu den Leitbildern, Konzepten, Masterplänen und Strategien sind die Planungsinstrumente durch das jeweils kantonale Planungsrecht in Inhalt und Verfahren definiert.
Planungsrechtliche Abstützung
Das Ergebnis der Erarbeitung eines Planungsinstruments ist daher in den meisten Fällen eine für Grundeigentümer verbindliche Regelung, die den Bau eines Projekts bzw. die Baueingabe ermöglicht.
Sei dieses in Form der «Nutzungsplanung» die auf der Ebene einer Gemeinde die Nutzungen und Überbaubarkeiten parzellengenau festlegt, oder im Sinne der «Sondernutzungsplanung», die für besondere Areale oder Gebiete das Planungsrecht bildet.